Autonom Leben Hamburg - Beratungsstelle für behinderte Menschen

Bild Rolli Seiltanz

HAUSARREST

Rollstuhlrad 16.2.2010
Seit fast 50 Tagen steht ein Großteil der Hamburger Rollstuhlfahrer, der gehbehinderten oder blinden Menschen nahezu unter Hausarrest.
Sie müssen ihre Termine und Verabredungen absagen, können nicht einkaufen oder müssen wie der Vorsitzende von Autonom Leben ihren Jahresurlaub nehmen, weil sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zum Arbeitsplatz kommen. Schnee und Eisberge auf den Bürgersteigen und Überwegen oder tiefe, festgefrorene Spurrillen auf den Straßen machen ein Durchkommen fast unmöglich.

Der Senat verweist auf den strengen Winter, den man vor lauter Sorge um die Erderwärmung nicht mehr auf der Rechnung hatte. Aber das Ganze ist nicht gottgewollt oder wetterbedingt, sondern Ergebnis staatlichen Handelns. Es war die Entscheidung des CDU-Grünen-Senats, vorrangig die Bedürfnisse des Autoverkehrs zu befriedigen. Da zudem für den Winterdienst weniger Gelder bereitgestellt wurden, hieß dass je länger der Winter ein richtiger Winter blieb, dass ausschließlich nur die großen Straßen für die Autos geräumt wurden und sich auf den Fahrradwegen und Bürgersteigen der Schnee und das Eis um so mehr anhäuften.

Und es waren auch politische Entscheidungen des Senats, dass der Winterdienst privatisiert wurde. Zwei Handvoll Firmen haben mit Billigangeboten die Ausschreibungen gewonnen. Das von der Stadt gezahlte Geld reicht für Hungerlöhne ihrer Angestellten und milde Winter. Jetzt wo der Winter ausnahmsweise mal wieder Ernst macht, wollen diese Firmen trotzdem ihre gewohnten Profite machen. Ihre Mitarbeiter werden noch mehr gescheucht, sind entsprechend unmotiviert und die Räumungsarbeiten werden schlecht oder immer öfter auch gar nicht gemacht. Die Partei Die Linke stellte dazu in der Bürgerschaft eine kleine Anfrage, aber der Senat wollte nichts Genaues sagen, welche Firmen ihren Räumungsauftrag nicht ausreichend nachgekommen sind.

Auf meine Frage an Antje Blumenthal, der neuen Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, ob es nicht höchste Zeit sei für eine Stellungnahme gegen diese Senatspolitik und ihre skandalösen Folgen für behinderte und alte Menschen, wies diese nur darauf hin, dass sie für den Sommer (!) plane, alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bringen, um über die Probleme des Winterdienstes zu reden. Eine solche passive Haltung sollten wir uns nicht gefallen lassen! Das Mindeste ist, dass sich die Behindertenverbände die Erkenntnis zu eigen machen, die das Hamburger Abendblatt, immerhin eine konservative Zeitung aus dem Springerverlag, in seinem Kommentar über den schwarzgrünen Winterdienst formulierte: "Privatisiert ist nicht gleich besser. Im Gegenteil: Manche Dinge kann man einfach nur gut machen, wenn man keine Gewinne machen muss."
Und natürlich sollten LAG; VdK, SoVD oder der Seniorenbeirat entsprechend gemeinsam handeln.
gerlef gleiss


Provokation - (Keine) Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen

Vom 18. bis zum 20. Mai 2009 luden die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg und die Katholische Hochschule für Sozialwesen aus Berlin zu einem großen Kongress mit über 130 ReferentInnen, zahlreichen Workshops, Vorträgen und Diskussionen. In der Ankündigung zu diesem Kongress hieß es:
"Der Kongress Enabling Community - Gemeinsame Sache machen ... befasst sich mit den Veränderungspotentialen von Gemeinwesen, Stadtteilen und Kommunen und mit der Frage, wie und durch wen diese in die Lage versetzt werden können, den menschenrechtsethisch gebotenen Ansprüchen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen einzulösen. … Daher sind zur Teilnahme eingeladen Menschen mit Beeinträchtigung ..."
Viele Menschen mit Beeinträchtigungen folgten dieser Einladung, mussten allerdings viel Geld dafür zahlen. 210 Euro verlangten die Veranstalter für die Teilnahme an allen drei Tagen; selbst der ermäßigte Tagungsbeitrag betrug noch stolze 60 Euro.
Der ganze Kongress erwies sich aber dann als eine heute so nicht mehr für möglich gehaltene Provokation: Die Schule, die die Veranstalter als Tagungsort ausgesucht hatten, war alles andere als barrierefrei. Überall Stufen und Treppen, aber keine Rampen und Aufzüge. Bei den Hauptvorträgen mussten die RollstuhlfahrerInnen wegen dieser Stufen vor dem geöffneten Hörsaal sitzen und konnten nur mit Mühe die Referenten überhaupt hören. Für die Workshops in den höheren Etagen hatten die Veranstalter eine waghalsige elektrische Treppenraupe gemietet. Angesichts des Kongressthemas "Inklusion" erst recht eine unzumutbare Beleidigung der rollstuhlfahrenden Teilnehmer Für die ReferentInnen im Rollstuhl wurden hastig die Räume getauscht, so dass sie zumindest im Erdgeschoss ihre Vorträge halten konnten. Am Dienstagmorgen, dem Hauptkongresstag, wurden dann auch noch alle Behindertenparkplätze gesperrt und für die Busse reserviert, mit denen Kongressteilnehmer zu anderen Veranstaltungsorten gefahren wurden. Die Ankündigung des Kongresses auf der Website der Ev. Stiftung gab es noch wahlweise auch in einfacher Sprache, die Tagung selbst war dann allerdings eine einzige Orgie in superschwerer Sprache.
Zum Schluss bleibt angesichts dieser frechen Provokation unserer christlichen Wohltäter nur die Frage: Mit welchen Geldern bezahlt die Ev. Stiftung eigentlich eine solche Tagung? Es sind doch alles Gelder aus der staatlichen Behindertenhilfe und Spenden, die behinderten Menschen zugute kommen sollen! Und die fehlen jetzt bei den Wohngruppen und den ambulanten Hilfen der Stiftung.
Den TeilnehmerInnen an dieser Tagung ist zu raten, ihren Teilnahmebeitrag von den Veranstaltern zurückzuverlangen. Die "Aktion Mensch", die die Tagung mitfinanzierte, sollte überprüfen, ob ihre Gelder mit dieser Tagung sachgerecht verwendet wurden.
Gerlef Gleiss


Die elektronische Gesundheitskarte

Infos des Forums Patientenvertretung in Hamburg: Die elektronische Gesundheitskarte und das Telematik-System im Hintergrund
Gegenwärtig sind viele begeisterte und viele warnende Stimmen zu hören.
Was ist die eGK? Was tut das System vernetzter Computer im Hintergrund? Und vor allem: welche Chancen und welche Risiken kann das Ganze für Patientinnen und Patienten mit sich bringen?
Die elektronische Gesundheitskarte - pdf-Datei


Ambulantisierung der Behindertenhilfe in Hamburg

Wir veröffentlichen hier einen Brief der LAG zur Ambulantisierung der Behindertenhilfe in Hamburg:
Wichtige Schritte stehen noch aus
Eine kritische Zwischenbilanz aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen
Ambulantisierung der Behindertenhilfe in Hamburg - pdf-Datei


HVV - Mitnahme von Rollstuhlbenutzern in den Bussen des ÖPNV in Hamburg

Wir veröffentlichen hier einen Brief der LAG an den HVV:

Hamburg, den 19.9.2007

Sehr geehrter Herr Thamm,

die seit Mitte August veränderte Praxis der Verkehrsunternehmen bei der Mitnahme von Rollstuhlbenutzern in den Bussen des ÖPNV in Hamburg hat, wie Sie wissen, erhebliche Unruhe und Besorgnis bei behinderten Menschen in Hamburg hervorge­rufen. Die damit entstehenden Probleme haben erhebliche öffentliche Resonanz hervorgerufen.
Wir möchten Ihnen hier nochmals die Position der LAG darstellen. Als Dachverband von 57 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen, ihrer Angehörigen und Freunde auf Landesebene sind wir bestrebt, die Interessen behin­derter Menschen zur Geltung zu bringen und dabei Menschen in den verschiedensten Lebenslagen einzubeziehen. Mit unserer Arbeitsgruppe ÖPNV, die überwiegend aus Rollstuhlfahrern mit unterschiedlichen Behinderungen und unterschiedlichen Mobili­tätsbedürfnissen besteht, in zahlreichen Kontakten mit unseren Mitgliedsverbänden und weiteren Institutionen sowie in Treffen mit von der Neuregelung betroffenen Rollstuhlfahrern sind wir bemüht, die Erfahrungen und Anforderungen zu bündeln.
Vor diesem Hintergrund können wir sagen:

  1. die jetzige Praxis der Verkehrsunternehmen, in der Folge der EU-Richtlinie 2001/85/EG über Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen und der Straßenverkehrszulassungsordnung von 2005 nur noch jeweils einen Rollstuhlbenutzer zu befördern, da in fast allen Bussen nur ein Rollstuhl-Aufstellplatz in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, führt aus unserer Sicht zu inakzeptablen Folgen:
    • Paare aller Art (Ehepaare, bei denen beide im Rollstuhl sitzen; Freunde und Bekannte) können die Busse nicht mehr für gemeinsame Unternehmungen nutzen
    • Schulklassen, beispielsweise der Körperbehindertenschulen, mit mehreren Kindern im Rollstuhl, die sich bisher teilweise schon auf zwei Busse aufteilen mußten, können keine Ausflüge oder Besichtigungen etc. im Rahmen des Unterrichts mehr unterneh­men, da eine Aufteilung auf drei (oder mehrere) Busse weder zeitlich noch hinsichtlich des vorhandenen Begleitpersonals seitens der Schulen machbar ist
    • Familien mit jeweils einem Kind im Rollstuhl können nicht mehr zu gemeinsamen Freizeitunternehmungen (z.B. Hagenbeck-Besuch) den Bus nehmen
    • Gruppen aus Selbsthilfevereinen oder aus Einrichtungen für behinderte Menschen, Touristengruppen mit mehreren Rollstuhlfahrern usw. können die Busse ebenfalls nicht mehr nutzen
    • die gleichzeitige Anreise mehrerer Rollstuhlfahrer zur Schule, zur Werkstatt für behinderte Menschen, zu Veranstaltungen usw. wird unmöglich, wenn aus geo­graphischen Gründen hierzu mehrere Personen auf dieselbe Buslinie angewiesen sind; dies kann z.B. für Schulen zu ernsthaften Problemen in der Unterrichtsorganisa­tion führen
    • aber auch einzeln fahrende Rollstuhlfahrer werden noch öfter als bisher in die Situation kommen, daß der nächste Bus (oder sogar mehrere folgende Busse) für sie nicht nutzbar ist, wenn nämlich bereits ein anderer Rollstuhlnutzer mitfährt und sie nicht mehr hineinkommen. Bereits bisher müssen Rollstuhlfahrer öfters auf die Mitfahrt verzichten, wenn der gesamte Freiraum z.B. bereits mit Kinderwagen zugestellt ist oder wenn der Bus überfüllt ist. Einen bestimmten Termin per Bus zu erreichen, ist kaum noch möglich, wenn man jederzeit damit rechnen muß, von mehreren aufein­anderfolgenden Bussen nicht mitgenommen zu werden.
    • voraussichtlich würde diese Regelung, wenn sie bestehen bleibt, die Nachfrage nach aus öffentlichen Mitteln finanzierten Spezialfahrdiensten wieder steigen lassen.

  2. Wir sehen eine Lösung darin, zügig die Busse umzurüsten, einen zweiten vor­schriftsmäßigen Rollstuhl-Aufstellplatz herzurichten und die Fahrzeugzulassungen entsprechend zu ändern. Der dafür erforderliche finanzielle Aufwand ist aus unserer Sicht durchaus vertretbar und dürfte im Vergleich zu den Kosten, die beispielsweise aktuelle Neubaumaßnahmen im ÖPNV verursachen, unproblematisch sein. Die Um­rüstung würde zwar die Anzahl der Sitzplätze beeinträchtigen. Dies wäre aber zum einen durch die Anbringung von Klappsitzen abzumildern für den Fall, daß nur ein oder kein Rollstuhlaufstellplatz aktuell benötigt wird. Darüberhinaus würde ein zusätz­licher Rollstuhlaufstellplatz, der ja alternativ auch für stehende Fahrgäste, Fahrgäste mit Rollator oder mit Kinderwagen nutzbar ist, im täglichen Betrieb aus unserer Sicht einen Nutzen für zahlreiche Fahrgäste bringen.

  3. Die mögliche Überlegung, übergangsweise die vorhandenen Busse mit 2 Aufstell­plätzen sowie einige umzurüstende Busse auf diejenigen Linien zu konzentrieren, auf denen erfahrungsgemäß am häufigsten Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinder­wagen unterwegs sind, mag für einige Einzelfälle Entspannung bedeuten. Angesichts der unter 1. beschriebenen Probleme können wir uns aber mit einer solchen Lösung nicht zufrieden geben.

  4. Ergänzend oder alternativ zur Umrüstung der Fahrzeuge erscheint es sinnvoll, eine rechtliche Klarstellung oder Neuregelung anzustreben, die die bisher in Hamburg (und andernorts) übliche Praxis ausdrücklich legalisiert. Dementsprechend hat die Beauf­tragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Frau Evers-Meyer MdB, vorgeschlagen, eine rechtliche Klarstellung zu erreichen, dass Busse im ÖPNV grundsätzlich über einen Rollstuhlplatz verfügen müssen, dass bei ausreichend vor­handener Stellfläche aber auch weitere Rollstuhlfahrer befördert werden dürfen. Mit einer Lösung in diesem Sinne, die den Verkehrsunternehmen die dort gewünschte Rechtssicherheit geben würde, wären wir einverstanden.

Die Busse in Hamburg haben - und müssen auch weiterhin haben - (mindestens) einen sicheren Aufstellplatz nach den Anforderungen der EU-Richtlinie. Manche Rollstuhlfahrer sind auf diesen Platz aus Gründen ihrer persönlichen Sicherheit ange­wiesen. Allerdings gibt es andere Rollstuhlfahrer, die wegen Problemen mit dem Manövrieren im Bus oder aus anderen Gründen auf eine andere Art der Aufstellung angewiesen sind. Diese Personen könnten auch dann nicht im engeren Sinne nach der EU-Vorschrift befördert werden, wenn kein weiterer Rollstuhlfahrer im Bus ist, sondern müssen in jedem Falle nach den jeweiligen Möglichkeiten selbst für einen sicheren Stand sorgen. Dementsprechend konnte bisher auch ein zweiter Rollstuhl­benutzer im Bus, soweit Platz auf der sitzbankfreien Fläche vorhanden war, außerhalb des offiziellen Rollstuhlaufstellplatzes sich hinreichend sicher aufstellen. Uns sind keine ernstlichen Probleme bekannt, die aus dieser Praxis resultierten. Es liegen uns auch keine Beschwerden von Rollstuhlfahrern vor, nach denen zwei offizielle vor­schriftsmäßige Aufstellplätze unbedingt erforderlich wären. Ein besonderes Unfallrisiko, weder für den Rollstuhlbenutzer noch durch den Rollstuhlbenutzer, können wir in der bis zum Sommer diesen Jahres geübten Praxis nicht erkennen.

Die notwendige Berücksichtigung besonderer, durch eine Behinderung bedingter Sicherheitsbelange darf nicht im Umkehrschluß dazu führen, behinderten Menschen besondere Sicherheitspflichten aufzuerlegen, die für andere Menschen in vergleich­baren Situationen nicht gelten. Es gibt für Personen mit Kinderwagen oder Personen mit Rollator weder eine Beschränkung der Anzahl der mitzunehmenden Fahrgäste noch besondere Vorschriften über den Aufstellplatz. Die potentielle Gefahrenlage ist aber mit derjenigen bei Rollstuhlfahrern direkt vergleichbar. Aus unserer Sicht bedeu­tet die Beschränkung der Mitfahrt nur von Rollstuhlfahrern eine Benachteiligung dieser Personengruppe, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Anti­diskriminierungsrichtlinie der EU verstößt. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbe­handlung ist jedenfalls nicht zu erkennen. Konkurrierende Rechtsvorschriften sollten keine Ungleichbehandlung legitimieren können, sondern müssen konform mit dem Gleichbehandlungsgesetz und der Antidiskriminierungsrichtlinie ausgelegt oder eben in ihrem Wortlaut angepaßt werden.

Wir würden uns natürlich freuen, wenn in diesem Sinne gemeinsam mit dem HVV, den beteiligten Verkehrsunternehmen und den zuständigen Behörden eine rasche Lösung gefunden werden kann, die die in den letzten Jahren kontinuierlich verbesserte Nutzbarkeit des Busverkehrs (u.a. durch zuverlässigen Einsatz ausschließlich von Niederflurbussen) für Menschen im Rollstuhl wiederherstellt.

Wie Sie wissen, ist durch die beschriebene Problematik auch die bisher nicht gelöste Frage aufgetreten, wie das mit Unterstützung des HVV und der Verkehrsbetriebe sowie verschiedener Behörden der Stadt Hamburg von uns angebotene Schulungs- und Trainingsprogramm für mobilitätseingeschränkte Menschen im ÖPNV in den Teilen weiterhin realisiert werden soll, die sich auf das Üben der Nutzung von Bussen im Echtbetrieb beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Richter
Geschäftsführer

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Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2010